Betrügt ein Arbeitnehmer ständig bei der Arbeitszeit, rechtfertigt das eine außerordentliche Kündigung. Obendrein muss der Arbeitnehmer den Detektiv bezahlen, wenn der Arbeitgeber den Zeitdiebstahl nur mit Hilfe einer professionellen Spürnase nachweisen konnte. Im Urteilsfall ging es um einen Bauaufseher, der seine Außentermine großzügig für seine privaten Bankgeschäfte und einen Nebenjob nutzte. Das Landesarbeitsgericht Köln hielt die außerordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber für berechtigt (Aktenzeichen: 6 (3) Sa 194/03).
Arbeitgeber sitzen bei der betrieblichen Altersvorsorge offenbar in der Falle: Einerseits verpflichtet sie das Gesetz, für ihre Mitarbeiter eine betriebliche Altersvorsorge anzubieten. Andererseits müssen die Unternehmen befürchten, dass sie später für Verluste aufkommen müssen, wenn sich die Betriebsrente nicht rentiert. Wie ernst die Lage für Arbeitgeber ist, zeigen zwei Urteile.
Arbeitnehmer sind auch bei einer Dienstreise mit dem Privatwagen für die Verkehrssicherheit ihres Autos selbst verantwortlich. Der Arbeitgeber haftet also nicht, wenn der Mitarbeiter die Dienstreise mit einem defekten Privatwagen antritt und einen Unfall verursacht. Das zeigt ein Urteil vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf.
Auch Auszubildende dürfen ihren Arbeitgebern keine Konkurrenz machen. Das entschied das Bundesarbeitsgericht im Fall eines jungen Versicherungskaufmanns, der den Kunden seines Arbeitgebers auch Policen der Konkurrenz verkaufte. Die Nebentätigkeit des Auszubildenden kostete den Ausbildungsbetrieb knapp 11.000 Euro Provision. Das Bundesarbeitsgericht urteilte, dass der entlassene Lehrling Schadensersatz leisten muss (Aktenzeichen: 10 AZR 439/05).
Für viele Unternehmen verspricht Kurzarbeit eine finanzielle Entlastung in der Krise. Doch die mit Kurzarbeit verbundenen Pflichten werden leicht unterschätzt. Eine enge Abstimmung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer hilft, alle Möglichkeiten der Kurzarbeit auszuschöpfen. Besonders attraktiv ist die staatliche Förderung von Qualifizierungen während der Kurzarbeit.
Ältere Arbeitnehmer dürfen mehr verdienen als ihre jüngeren Kollegen. Das zeigt ein Urteil des Arbeitsgerichts Marburg (Aktenzeichen: 2 Ca 183/08). Das Gericht hielt den Unterschied beim Lohn für gerechtfertigt, weil ältere Arbeitnehmer mehr Erfahrung haben als jüngere. Diese dürfen Arbeitgeber belohnen.
Die Rezession stellt die Unternehmen auch in ihrer Eigenschaft als Arbeitgeber vor schwierige Herausforderungen: Sie müssen Überkapazitäten auf der Personalseite meistern, ohne sich ausgerechnet die besten Mitarbeiter zu vergraulen. Betriebsbedingte Kündigungen gelten als ultima Ratio. Vor diesem Schritt sollten Unternehmen prüfen, ob sie die Wirtschaftskrise mit Kurzarbeit überdauern können. Steffen Meyke, Fachanwalt für Arbeitsrecht in der Kanzlei Dr. Schreiner + Partner, erklärt Arbeitgebern, wie sie die Kurzarbeit in ihrem Unternehmen einführen.
Der bedarfsgerechte Personaleinsatz wird für Unternehmen immer wichtiger. Ein Weg zu mehr Flexibilität sind Arbeitszeitkonten. Mit ihnen sparen Arbeitnehmer Zeit für eine spätere Auszeit, etwa zur Weiterqualifizierung oder für den frühen Einstieg in den Ruhestand. Ganz nebenbei steigern Unternehmen mit Arbeitszeitkonten auch die Motivation der Arbeitnehmer. Daily Paragraph erklärt, was die Arbeitgeber bei Arbeitszeitkonten beachten sollten.
Mehr Freiheit bei der zeitlichen Gestaltung des Arbeitstages nutzt nicht nur den Arbeitnehmern. Auch Unternehmen profitieren. Arbeitgeber können den Personaleinsatz flexibler steuern, wenn sie in ihrem Unternehmen stärker auf Teilzeitarbeit, Abrufarbeit und befristete Arbeitsverträgen setzen. Wer nichts falsch machen will, kümmert sich vorher um die rechtlichen Tücken.
In der Wirtschaftskrise haben Rechtsanwälte für Arbeitsrecht Hochkonjunktur. Der Grund: “Immer mehr Unternehmen prüfen mit Hilfe von Rechtsanwälten, wie sie die Rezession meistern können”, berichtet Dirk Schreiner, Rechtsanwalt für Arbeitsrecht aus Attendorn im Sauerland. Für die Arbeitnehmer heißt das: Sie müssen sich auf Kurzarbeit, Lohnkürzung und eine neue Kündigungswelle einstellen. Diese wird den Markt im Herbst 2009 erreichen.
Um die Rezession zu meistern, prüfen Arbeitgeber die verschiedenen Möglichkeiten des Arbeitsrechts. Je nach Situation ziehen die Unternehmen anschließend die passenden Register. Die Kanzlei Dr. Schreiner + Partner aus Attendorn im Sauerland erklärt, was bei den Maßnahmen arbeitsrechtlich zu beachten ist.
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