Ob Eheleute oder Geschäftspartner – das gemeinsame Bankkonto hat Tücken. Im Normalfall kann jeder Kontoinhaber ohne Zustimmung der anderen über das Konto verfügen. Was die meisten nicht wissen: Jeder darf diese individuelle Verfügungsbefugnis einschränken. Kein Bankgeschäft ist dann mehr möglich, ohne dass alle zustimmen. “Das wirkt wie eine Notbremse, lässt sich aber auch zur Blockade missbrauchen”, erklärt Rechtsanwalt Hartmut Göddecke.
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Bankkunden können einen Verbraucherkredit in bestimmten Fällen auch Jahre nach Vertragsabschluss noch widerrufen. Das zeigt ein aktuelles Urteil vom Bundesgerichtshof (BGH). Die Folgen des für Bankkunden günstigen Urteils erklärt die auf Bankrecht spezialisierte Kanzlei Göddecke im Daily Paragraph.
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Die Citibank hat beim Verkauf von Lehman-Zertifikaten die Anlagewünsche von Kunden ignoriert und falsch beraten. Doch das Landgericht Bonn gibt einer Kundin der Ex-Citibank in Siegburg Recht auf vollen Schadensersatz plus Zinsen. Das Urteil zeigt: Banken dürfen aus einer Beratung kein Verkaufsgespräch machen.
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Hartmut Göddecke, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht in Siegburg, über eine neue Abzockmethode von Betrügern im Bankgeschäft und wie sich Bankkunden gegen unrechtmäßige Abbuchungen von ihrem Bankkonto wehren können.
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Immer mehr Anleger des Falk Fonds 76 bekommen ihr Geld zurück. “Mitunter ist nicht einmal mehr ein langer Rechtsstreit nötig“, freut sich Rechtsanwalt Hartmut Göddecke über den jüngsten Erfolg seiner Kanzlei vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main gegen die Bank, die den Anlegern des Falk Fonds 76 die Kredite gegeben hat. Der Siegburger Rechtsanwalt rechnet beim Falk Fonds 76 „mit einer beschleunigten Streitbeilegung.“
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Anleger der VIP-Medienfonds können ihren Anlageberater selbst dann erfolgreich auf Schadensersatz verklagen, wenn sie sich vor Vertragsabschluss als Anleger mit hohem Kenntnisstand und hoher Risikobereitschaft geoutet haben. Das zeigt ein Urteil vom Landgericht Frankfurt am Main gegen die Commerzbank (Aktenzeichen: 2/10 O 507/08).
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Wer ein Darlehen früher als geplant zurückzahlen möchte, sollte seiner Bank auf die Finger schauen. Der Grund: Banken rechnen bei der Vorfälligkeitsentschädigung oft genug falsch. „Das geht immer zu Lasten der Kunden”, sagt Rechtsanwalt Patrick J. Elixmann von der Kanzlei Göddecke.
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BGH kippt eine typische Widerrufsklausel in Darlehensverträgen. Die Folge: Bankkunden können ihr Darlehen selbst Jahre später noch widerrufen. Auf den Charakter eines Haustürgeschäfts kommt es dabei nicht an. Das neue Urteil zahlt sich für Anleger mit Schrottimmobilien oder Schrottfonds aus: Sie bekommen beim Darlehenswiderruf ihr Geld zurück, während die Bank die oft wertlose Kapitalanlage erhält. Über die Folgen des Urteils informiert die Anlegerkanzlei Göddecke Rechtsanwälte in Siegburg.
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Die Banken rüsten sich nach dem BGH-Beschluss zu Rückvergütungen (Kickback) bei geschlossenen Fonds zur Gegenwehr. Das Ziel: Die Banken wollen den verbesserten Anlegerschutz mit Hilfe der Landgerichte aushebeln. Doch ein neues Urteil vom Oberlandesgericht Karlsruhe stärkt den Anlegern erneut den Rücken.
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Für Richter sind nicht alle Verkäufer von Kapitalanlagen gleich. Sie machen einen feinen Unterschied zwischen dem Anlageberater und dem Anlagevermittler. So verkaufen Vermittler immer nur die Produkte eines Anbieters. Anders bei den Beratern. Weil Anlageberater ein breiteres Sortiment anbieten, dürfen die Kunden von ihnen auch eine unabhängige Beratung erwarten. Die Folge: Die Aufklärungspflichten der Anlageberater gehen weiter als die der Anlagevermittler.
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Anleger müssen nicht hilflos zusehen, wie die Finanzbehörden jetzt bei den Filmfonds nachträglich die Steuervorteile kippen. Am besten, sie packen das Problem an der Wurzel an und nehmen ihre Bank oder ihren Anlageberater wegen Falschberatung in die Haftung. Denn die meisten Banken und Anlageberater haben hinter dem Rücken ihrer Kunden ordentlkich Provisionen abkassiert.
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Anleger sollen bei Wertpapiergeschäften mehr Zeit für Schadensersatzklagen gegen Banken und Anlageberater bekommen. Das plant die Bundesregierung in einer Gesetzesänderung. Aus gutem Grund: “Die bisherige Verjährungsregel bei Wertpapiergeschäften hat sich immer wieder als Schutzzaun für Täter erwiesen. Wenn dieser fällt, verbessert sich der Anlegerschutz”, sagt Rechtsanwalt Dietmar Kälberer aus Berlin.
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Der Bundesgerichtshof hat an der Commerzbank ein weiteres Exempel statuiert: Banken dürfen Kunden nicht verschweigen, wie viel Provision sie als Bank für die Vermittlung von geschlossenen Fonds kassieren. Jetzt droht der ganzen Branche die Rückabwicklung von geschlossenen Fonds in Milliardenhöhe.
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Die deutsche Bankenaufsicht hat im Fall Lehman Brothers den Enschädigungsfall ausgerufen. Damit ist der Weg frei zur doppelten Absicherung der Kundeneinlagen. Wie die Bankkunden profitieren, erklärt der Daily Paragraph am aktuellen Beispiel der Lehman Brothers Bankhaus AG in Frankfurt.
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Wenn Eltern im Namen ihrer Kinder ein Bankkonto eröffnen, um den Steuerfreibetrag ihrer Kinder für die Kapitalanlage zu nutzen, muss damit rechnen, dass die Kinder später das angesparte Geld selbst kassieren. Das zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken (Aktenzeichen: 4 U 8/07-2). Laut Urteil wird in so einem Fall allein das Kind Inhaber des Kontos und damit Eigentümer des angelegten Geldes. Die Eltern können über das Geld also nicht mehr eigenmächtig verfügen.
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Mathias Corzelius, Rechtsanwalt der Kanzlei Gödecke Rechtsanwälte in Siegburg, über die Unsitten der Finanzberater und über die Frage, wie sich die Kapitalanleger im Fall von fehlerhafter Anlageberatung gegen die Finanzbranche wehren können.
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Die Commerzbank zieht vor Gericht bei VIP-Medienfonds immer öfter den Kürzeren. Jetzt muss die Bank mit millionenschweren Schadensersatzforderungen rechnen. Denn Tausende Anleger haben einen Anspruch auf Schadensersatz. Der Grund: Fehlerhafte Anlageberatung bei der Vermittlung von VIP-Medienfonds. Die jüngsten Erfolge der Kanzlei Kälberer & Tittel Rechtsanwälte gegen die Commerzbank: Das OLG München verurteilt die Commerzbank im Juli in zwei Fällen zu Schadensersatz. Auch das LG München hat zwei neue Urteile zu Gunsten von Anlegern gefällt.
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Die Informationspolitik der Commerzbank verwirrt die Anleger der VIP-Medienfonds. Auf dem Spiel stehen Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe, die Bankkunden endgültig verlieren, wenn sie auf die Verjährungsfrage eine falsche Antwort erhalten. Ein Urteil des LG Berlin zeigt: Anleger mit VIP-Medienfonds können ihre Anlageberater wegen fehlerhafter Anlageberatung bis 31.12.2008 auf Schadensersatz verklagen.
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Den Banken droht ein milliardenschweres Haftungsrisiko. Das zeigt ein neues Urteil des Frankfurter Landgerichts zu hochriskanten Finanztermingeschäften, so genannten Swaps. Diese haben Banken in den vergangenen Jahren verstärkt mittelständischen Unternehmen als vermeintliche Zinsoptimierung angeboten. Hohe Verluste auf Kundenseite waren die Folge. Doch die Kunden können sich wehren.
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Wer als Unternehmer mit so genannten Swaps Verluste erlitten hat, kann sich vor Gericht mit Erfolg wehren. Das zeigt ein Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main gegen die Deutsche Bank. Das Frankfurter Landgericht hat die Deutsche Bank in erster Instanz verurteilt, ihrem Kunden den mit einem CMS-Spread-Sammler-Swap erlittenen Schaden zu ersetzen (Aktenzeichen 2-04 O 388/06). Solche Finanztermingeschäfte sind im Grunde nichts anderes als Wetten auf bestimmte Zinssätze.
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