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Pflichtteil: Trostpreis für Enterbte

Nachlass: Streit um Testament und PflichtteilWenn Eltern ihre Kinder enterben wollen, geht das meist in die Hose. Warum? Weil der enterbte Nachwuchs einen Pflichtteil fordern kann. Das Erbrecht lässt nur im Ausnahmefall zu, dass Erblasser ihre nächsten Verwandten vom Pflichtteil ausschließen dürfen. Der Ratgeber von Daily Paragraph erklärt, was Erben und Enterbte beim Pflichtteil beachten müssen.

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Lebensversicherung zählt beim Pflichtteil mit

Streiten sich die Nachkommen um das Erbe, kommt auch die Lebensversicherung auf den Tisch. Zum Zankapfel wird sie vor allem dann, wenn es um den Pflichtteil für enterbte Nachkommen geht. Der Bundesgerichtshof hat jetzt die lange umstrittene Frage neu geregelt, mit welchem Wert die Lebensversicherung bei der Berechnung der Pflichtteile berücksichtigt werden muss.

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Hundefutter von Steuer absetzen

Hund: Erbschaft inklusive TierpflegeLässt sich Hundefutter von der Erbschaftsteuer abziehen? Das klingt skurril, ist aber wahr. Das zeigt das Urteil vom Bundesfinanzhof mit dem Aktenzeichen: II B 149/08. Doch es gibt zwei Voraussetzungen: Erstens muss der Steuerpflichtige ein Haustier erben. Zweitens muss ihn das Testament zur Pflege des Haustieres verpflichten.

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Erben kraft Gesetz

Es geht auch ohne Testament. Wer seinen Nachlass nicht per Testament regelt, sagt automatisch “ja” zu einem Basismodell, das sich der Gesetzgeber ausgedacht hat. Dieses regelt die wichtigsten Fragen zum Nachlass: Wer bekommt etwas vom Erbe und wenn ja: wieviel? Manchmal ist die gesetzliche Lösung sogar die beste. Denn ein Testament gerät dem Laien oft falsch. Dann ist der Streit unter den Erben so sicher wie der Tod.

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Nottestament im letzten Augenblick

Grabstein: Nottestament am SterbebettSo sieht echte Torschlusspanik aus: Eine Frau ringt ihrem tot kranken Mann – die Ärzte geben ihm nur noch wenige Stunden zu leben – im letzten Augenblick ein Testament ab. Sein letzter Wille soll sie zur Alleinerbin machen. Doch der Coup am Sterbebett misslingt. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hielt das Nottestament für unwirksam. Schuld war ein Formfehler.

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