Bei der Scheidung kommt es oft zur bewussten Verzögerung. Mitunter folgt die Hinhaltetaktik eines Ex-Partners sogar einem rationalen Kalkül. Wie sich eine Scheidung verzögern lässt, erklärt Rechtsanwältin Anja Schneider in ihrem Ratgeber „Tipps, Tricks & Ratschläge zu Ehescheidung und Unterhalt“. Der Ratgeber ist auch für Scheidungswillige eine Empfehlung, die sich gegen Hinhaltetaktik wehren müssen.
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Bei Gerichtskosten gilt eine simple Faustformel: “Der Verlierer zahlt”. Doch bei Scheidungsverfahren ist das meist anders. „Weil es hier weder Gewinner noch Verlierer gibt, werden die Kosten in 95 Prozent der Fälle gegeneinander aufgehoben“, erklärt Rechtsanwältin Anja Schneider. Konkret heißt das: Jeder trägt seine eigenen Anwaltskosten plus die Hälfte der Gerichtskosten. Doch weniger zahlt, wer die Scheidung verzögert.
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Um den Unterhalt für den Ex-Gatten wird bei der Scheidung besonders hart gestritten. Kein Wunder. Denn es hängt vom Standpunkt der Betroffenen ab, welcher Betrag der gerechte ist. Was dem einen Ex-Partner zu wenig ist, ist dem anderen schon zu viel. Eine einvernehmliche Lösung ist in vielen Fällen kaum möglich. Rechsanwältin Anja Schneider erklärt, wie Selbständige ihre Unterhaltspflichten klein halten.
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Wer sich nach der Scheidung um die Kinder kümmert, sollte nicht zu lange auf Unterhalt vom Ex-Partner bauen. Das erste Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zum neuen Unterhaltsrecht bestätigt, dass sich Mütter und Väter nach der Scheidung alsbald um ein eigenes Einkommen kümmern müssen. Das Urteil zeigt, wovon der so genannte Betreuungsunterhalt nach neuer Rechtslage abhängt (Aktenzeichen: XII ZR 74/08).
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Alleinerziehende Mütter können für ihr Kind auch ohne Zustimmung des Kindsvaters einen Kinderausweis beantragen. Das hat das Oberlandesgericht Bremen entschieden.
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