Wenn Frauen von größeren Brüsten träumen, sollten sie nicht mit Beistand ihrer Krankenkasse rechnen. Wie ein Urteil vom Hessischen Landessozialgericht zeigt, gilt ein kleiner Busen nicht als Krankheit. Folglich gibt es auch keine Brust-OP auf Kassenrezept. Sozialrichter bleiben selbst dann hart, wenn der Busen während der Stillzeit an Größe eingebüßt hat.
Jeder Bundesbürger darf über seine medizinische Versorgung selbst bestimmen. Was aber passiert, wenn ein Patient ins Koma fällt und nicht mehr entscheidungsfähig ist? Dann hilft nur eine Patientenverfügung. Laut Bundestag ist die schriftliche Patientenverfügung für Ärzte bindend. Wie Patienten ihre Patientenverfügung klar und eindeutig gestalten, erklärt Rechtsanwalt Christoph Krekeler aus Dortmund.
Schwerstkranke Kassenpatienten müssen ihre Medikamente mitunter vor Sozialgerichten erst erkämpfen. Denn die Krankenkassen lassen ausgerechnet Patienten mit lebensbedrohlichen Krankheiten im Stich. Selbst Krebspatienten müssen auf aussichtsreiche Therapien verzichten, weil die Kassen die teuren Medikamente nicht bezahlen wollen. Aber sie können sich wehren und ihr Recht auf Medikamente vor dem Sozialgericht erzwingen.
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