Nachdem Richter die Pflicht zu Schönheitsreparaturen zum Vorteil der Mieter neu geregelt haben, müssen ausgerechnet die Mieter von Sozialwohnungen mit einer Mieterhöhung rechnen. Diese hat der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt zumindest für öffentlich geförderten Wohnraum zum legitimen Ersatz für unwirksame Klauseln im Mietvertrag gekürt. Sicher vor dieser Kompensation für eine unwirksame Vertragspflicht zur Schönheitsreparatur sind nur die Mieter in frei finanzierten Wohnungen.
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