Beschimpfung berechtigt Vermieter zur Kündigung

Wer seine Nachbarn beleidigt und beschimpft, riskiert den Rausschmiss aus der Mietswohnung. Das Amtsgericht Coburg hat entschieden, dass Vermieter pöbelnde Mieter sofort kündigen können. Eine Abmahnung ist vor der Kündigung nicht nötig.

Im Urteil mit dem Aktenzeichen: 11 C 1036/08 hatte ein Mieter seine Nachbarn wiederholt als „Schlampe“ oder „Dreckskinder“ beschimpft. Selbst die Kündigung hielt ihn nicht davon ab, die anderen Mieter zu beleidigen. Freiwillig das Feld räumen, das wollte der Randalierer aber auch nicht. Doch der Vermieter klagte mit Erfolg auf Räumung der Wohnung.

Die Kündigung des Mietvertrags durch den Vermieter erfolgte in diesem Fall zu Recht. Der Grund: Der pöbelnde Mieter hatte den Hausfrieden mit seinen Beschimpfungen nachhaltig gestört. Das wurde laut Gericht auch dadurch deutlich, dass der Mieter von seinen Nachbarn einfach nicht lassen konnte und diese auch nach der Kündigung weiter beschimpfte.