Vermieter muss für Ersatzschlüssel sorgen
Schlüssel sind grundsätzlich Sache des Vermieters. Das gilt auch dann, wenn ein Schlüssel abbricht und ersetzt werden muss. Diese Pflicht trifft den Vermieter solange, bis er dem Mieter nachgewiesen hat, dass dieser den Schlüssel schuldhaft abgebrochen hat. Denn der Grund eines Schlüsselbruchs kann auch Materialermüdung sein, begründete das Amtsgericht Halle sein Urteil (Aktenzeichen: 93 C 4044/08).
Ob Haustür, Wohnungstür oder Briefkasten, der Vermieter muss für die nötigen Schlüssel sorgen. Der Mieter wiederum muss mit den Schlüsseln pfleglich umgehen. Insofern trifft ihn eine Sorgfaltspflicht. Das aber heißt noch lange nicht, dass er in jedem Fall schuld ist, wenn mal ein Schlüssel abbricht. Der Mieter muss seine Unschuld am Schlüsselbruch nicht einmal nachweisen. Die Beweisfrage stellt vielmehr den Vermieter vor eine neue Herausforderung: Will er seinem Mieter den Ersatzschlüssel nicht bezahlen, muss er dem Mieter nachweisen, dass dieser seine Sorgfaltspflicht verletzt und den Schlüssel schuldhaft kaputt gemacht hat.
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