Um wie viel Prozent Reisende den Preis für ihre Unterkunft im Hotel bei Reisemängeln mindern können, verrät die Frankfurter Tabelle. Die Tabelle beruht auf der überdurchschnittlichen Erfahrung des Frankfurter Landgerichts mit dem Reiserecht. Das wiederum liegt am Firmensitz namhafter Reiseveranstalter. Wer gegen “Neckermann Reisen” oder “Thomas Cook Reisen” klagen möchte, beginnt in der ersten Instanz beim Amtsgericht Bad Homburg. Wer mit dem Ergebnis nicht zufrieden ist, landet in der Berufung beim Landgericht Frankfurt. Die gesammelten Werke der 24. Zivilkammer heißen Frankfurter Tabelle. Doch Vorsicht: Die Frankfurter Tabelle ist für andere Gerichte nicht verbindlich, aber immerhin eine brauchbare Orientierung für Urlauber und Reisende, die sich gegen Reisemängel am Urlaubsort wehren wollen.
| Welche Reisemängel Sie beim Transport, an der gebuchten Unterkunft oder beim Service festgestellt haben |
Um wie viel Prozent Sie den Preis mindern können |
| Reisemängel beim Transport |
Preisminderung |
| Niedrigere Klasse |
10 bis 15 % |
| Ausstattung weicht erheblich vom normalen Standard ab |
5 bis 10% |
| Mangelhafte Verpflegung |
5 % |
| Fehlen der für die Flugklasse üblichen Unterhaltung wie Kinofilm etc. |
5 % |
| Kein Transfer vom Flugplatz zum Hotel |
Ersatzkosten |
| Reisemängel am Hotel oder seiner Lage |
Preisminderung |
| Anderes Hotel als gebucht |
10 bis 25 % |
| Andere Entfernung zum Strand |
5 bis 15 % |
| Andere Art der Unterbringung am gebuchten Ort (etwa Hotel statt Bungalow) |
5 bis 10 % |
| Reisemängel an der Zimmerbelegung oder am Hotelzimmer |
Preisminderung |
| Doppelzimmer statt Einzelzimmer |
20 % |
| Dreibettzimmer statt Einzelzimmer |
25 % |
| Dreibettzimmer statt Doppelzimmer |
20 bis 25 % |
| Vierbettzimmer statt Doppelzimmer |
20 bis 30 % |
| Zimmer zu klein |
5 bis 10 % |
| Kein Balkon trotz Zusage |
5 bis 10 % |
| Kein Zimmer mit Meeresblick trotz Zusage |
5 bis 10 % |
| Reisemängel an der Ausstattung des Hotelzimmers |
Preisminderung |
| Kein eigenes Bad und WC |
15 bis 25 % |
| Kein eigenes WC |
15 % |
| Keine eigene Dusche trotz Buchung |
10 % |
| Keine Klimaanlage |
10 bis 20 % |
| Radio und TV fehlen trotz Zusage |
5 % |
| Zimmer hat zu wenige Möbel |
5 bis 15 % |
| Reisemängel am Zustand des Hotelzimmers |
Preisminderung |
| Schlechter Zustand, Zimmer weist Schäden wie Risse oder Feuchtigkeit auf |
10 bis 50 % |
| Ungeziefer |
10 bis 50 % |
| Ausfälle im Hotel während des Urlaubs |
Preisminderung |
| Toilette fällt aus |
15 % |
| Bad oder Warmwasserboiler fallen aus |
15 % |
| Wasser fällt aus |
10 % |
| Stromausfall oder Gasausfall |
10 bis 20 % |
| Klimaanlage fällt aus (je nach Jahreszeit) |
10 bis 20 % |
| Fahrstuhl fällt aus (je nach Etage) |
5 bis 10 % |
| Reisemängel beim Service |
Preisminderung |
| Zimmerservice versagt komplett |
25 % |
| Schlechte Reinigung der Zimmer |
10 bis 20 % |
| Bettzeug und Handtücher werden zu selten gewechselt |
5 bis 10 % |
| Kureinrichtungen wie Thermalbad oder Massagen fehlen trotz Zusage |
20 bis 40 % |
| Belästigungen als Reisemangel |
Preisminderung |
| Lärmbelästigung am Tag |
5 bis 25 % |
| Lärmbelästigung in der Nacht |
10 bis 40 % |
| Geruchsbelästigung |
5 bis 15 % |
| Reisemängel bei der Verpflegung |
Preisminderung |
| Vollkommener Ausfall |
50 % |
| Speisenplan: eintönige Verkostung |
5 % |
| Warme Speisen unzureichend |
10 % |
| Ungenießbare oder verdorbene Speisen |
20 bis 30 % |
| Selbstbedienung statt Kellner |
10 bis 15 % |
| Lange Wartezeiten |
5 bis 10 % |
| Essensausgabe im Schichtbetrieb |
10 % |
| Verschmutzte Tische |
5 bis 10 % |
| Verschmutztes Geschirr, verschmutztes Besteck |
10 bis 15 % |
| Speisesaal ohne Klimaanlage trotz Zusage |
5 bis 10 % |
| Sonstiger Reisemängel im Hotel |
Preisminderung |
| Kein Swimmingpool und kein Hallenbad trotz Zusage |
20 % |
| Keine Sauna trotz Zusage |
5 % |
| Kein Tennisplatz trotz Zusage |
5 bis 10 % |
| Keine Minigolfanlage trotz Zusage |
3 bis 5 % |
| Keine Tauchschule, Surfschule oder Segelschule trotz Zusage |
5 bis 10 % |
| Keine Reitgelegenheit trotz Zusage |
5 bis 10 % |
| Keine Kinderbetreuung trotz Zusage |
5 bis 10 % |
| Baden im Meer unmöglich trotz anders lautendem Prospekt |
10 bis 20 % |
| Verschmutzter Strand |
10 bis 20 % |
| Keine Strandliegen und Sonnenschirme trotz Zusage |
5 bis 10 % |
| Kein FKK-Strand trotz Zusage |
10 bis 20 % |
| Keine Snackbar oder Strandbar trotz Zusage |
bis 5 % |
| Kein Restaurant oder Supermarkt trotz Zusage bei Hotelverpflegung |
bis 5 % |
| Kein Restaurant oder Supermarkt trotz Zusage bei Selbstverpflegung |
10 bis 20 % |
| Kein Vergnügungsangebot wie Disco, Nightclub, Kino, Animateure trotz Zusage |
5 bis 15 % |
| Ausfall von Landausflügen bei Kreuzfahrten (berechnet pro Ausfalltag) |
20 bis 30 % |
| Organisatorische Reisemängel |
bis 5 % |
|
|
Wie Reisende ihr Recht auf Minderung bei Reisemängeln berechnen können, ist nicht allgemeingültig geregelt. Die Frankfurter Tabelle bietet unverbindliche Richtwerte. Die Prozentangaben müssen außerdem noch interpretiert werden. Dabei gelten die folgenden Regeln:
- Reisende müssen geringfügige Beeinträchtigungen durch Reisemängel klaglos hinnehmen
- Die Höhe des Erstattungssatzes hängt vom Ausmaß der Beeinträchtigung durch Reisemängel ab
- Die Intensität der Beeinträchtigung durch Reisemängel hängt in aller Regel nicht von Alter, Geschlecht oder Überempfindlichkeit des einzelnen Reisenden ab
- Der Erstattungssatz für Reisemängel bezieht sich in der Regel auf den Gesamtpreis der Reise also inklusive der Transportkosten
- Treten Reisemängel nur an einzelnen Tagen auf, betrifft die Minderung auch nur den entsprechenden Anteil des Gesamtpreises (Tage mit Reisemangel x Gesamtpreis / Urlaubstage gesamt)
- Bei mehreren Reisemängeln addieren sich die Prozentsätze
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