Gekauft ist gekauft

Gebrauchtwagenhandel: Dellen, Kratzer, Schrammen / Foto: © Rüdiger v. Schönfels
Gebrauchtwagenhandel: Dellen, Kratzer, Schrammen / Foto: © Rüdiger v. Schönfels

Kleine Blechschäden machen aus einem Gebrauchtwagen noch lange keinen Unfallwagen. So urteilte das Oberlandesgericht Karlsruhe (Aktenzeichen: 7 U 111/07) im Fall eines Autobesitzers, der den Kauf eines Gebrauchtwagens mit Hilfe des Gerichts rückgängig machen wollte. Als Grund für den Rücktritt vom Kauf gab der Mann an, dass der Wagen entgegen der vertraglichen Vereinbarung nicht unfallfrei sei.

Tatsächlich zierten das Auto mehrere kleinere Blechschäden. Dazu Kratzer, Schrammen und Streifschäden. Halt die üblichen Blessuren, wenn man öfter einmal am Garagentor hängen bleibt. Genau das war dem Vorbesitzer passiert, der die Blechschäden anschließend wieder ausgebessert hatte.

Ein Unfallauto sieht aber anders aus, urteilten die Richter. Jede einzelne der reparierten Beschädigungen sei bei einem Auto, das zum Kaufzeitpunkt neun Jahre alt sei, kein Unfallschaden, sondern eine Bagatelle. Auch in der Summe kamen die Richter zu keinem anderen Ergebnis. Fazit: Der unzufriedene Autokäufer blieb auf dem Wagen sitzen.