Boote richtig versichern

Yachthafen: Boote richtig versichern / Foto: © Rüdiger v. Schönfels
Yachthafen: Boote richtig versichern / Foto: © Rüdiger v. Schönfels

Bei Sonne und Wind wird es eng auf deutschen Gewässern. Ob Wannsee oder Tegernsee: Freizeitkapitäne sollten sich für den Fall einer Havarie mit einer Bootshaftpflichtversicherung wappnen. Gegen Sinken im Sturm oder Diebstahl am Steg hilft die Bootskaskoversicherung. Der Bund der Versicherten (BdV) erklärt, auf was Skipper bei der Versicherung für ihre Boote achten müssen.

Bootshaftpflichtversicherung als Schutz vor ruinöser Havarie

Auf eine Bootshaftpflichtversicherung sollten Freizeitkapitäne laut BdV-Chefin Lilo Blunck auf gar keinen Fall verzichten: „Weil Bootseigner mit ihrem gesamten Vermögen haften, wenn mal was passiert.“ Die Stunde der Bootshaftpflichtversicherung schlägt im Fall einer Kollision von Booten. Hier stellt sich die Schuldfrage und die Frage, wer den Schaden bezahlt. Die Haftpflichtversicherung übernimmt die berechtigten Forderungen der Havarieopfer und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Lilo Blunck: „Wenn Sie beispielsweise nach Italien, Spanien oder Kroatien schippern, ist diese Haftpflichtversicherung im Gegensatz zu Deutschland sogar Pflicht.“

Wer durch die Weltmeere reist, sollte stets seine gültige „blaue Karte“ an Bord haben. Sie ist die Auslandsbestätigung für die Bootshaftpflichtversicherung. Skipper, die ihren Törn ohne die blaue Karte  angehen, müssen mit einem Bußgeld oder sogar mit der Beschlagnahme ihres Boots rechnen.

Der Beitrag für die Haftpflichtversicherung richtet sich bei Segelbooten nach der Segelfläche und bei Motorbooten nach der Motorstärke. Ausschlaggebend ist auch die Höhe der Versicherungssumme. Der BdV rät bei kleineren Booten zu mindestens fünf Millionen Euro Deckungssumme, bei größeren Booten und Yachten sollten es wenigstens zehn Millionen Euro sein. Übrigens: Die Haftpflichtversicherung gilt für das Boot. Das hat den Vorteil, dass die Versicherung auch zahlt, wenn ein anderer Skipper am Ruder steht.

Bootskaskoversicherung springt ein bei Sturm und Untergang

Wer sich gegen Schäden am eigenen Boot wappnen möchte, braucht eine Bootskaskoversicherung. Diese tritt ein bei Sturm, Brand, Sinken, Vandalismus und Diebstahl. Damit ist das Boot nicht nur auf dem Wasser oder im Hafen, sondern auch während des Transportes vom Winterquartier zum Wasser abgesichert.

Die Prämie für die Sicherheit an Bord berechnet sich aus dem Fahrtgebiet, der Versicherungssumme und der Selbstbeteiligung. Lilo Blunck empfiehlt: „Aus der Reiseroute sollten Sie kein Geheimnis machen. Denn Sie müssen dem Versicherer schon verraten, wohin Sie unterwegs sind. Wenn Sie angeben, in europäischen Binnengewässern zu schippern, tatsächlich aber vor Kreta ankern oder eine Stippvisite auf Helgoland machen, zeigt der Versicherer Ihnen im Schadensfall möglicherweise die rote Karte.“