Schützenhilfe für den Rechtsfall

Justitia: Gleiches Recht für alle / Quelle: Fotolia
Justitia: Gleiches Recht für alle / Quelle: Fotolia

Wer klagt, bekommt Recht oder zahlt die Zeche: die Anwälte, Gerichtskosten, Gutachter. Kein Wunder, dass das Prozesskostenrisiko manch einen vom Rechtsweg abhält. Doch das Risiko lässt sich versichern. Mit einer Police für Rechtsschutz kann auch der Ottonormalbürger ohne Angst um sein Recht kämpfen. Die Verbraucher können beim Rechtsschutz unter verschiedenen Arten wählen.

Rechtsschutzversicherung – wozu?

Eine Rechtsschutzversicherung rüstet den Verbraucher für den Streitfall. Kommt es zum Rechtsstreit, übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten der Rechtsanwälte, Gerichte, Zeugen und Gutachter. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Versicherte der Kläger oder der Beklagte ist.

Auch auf den Ausgang des Verfahrens kommt es nicht an. Die Rechtsschutzversicherung steht also auch dann für die Streitkosten ein, wenn sich der Versicherte auf einen außergerichtlichen Vergleich einlässt. Voraussetzung für diese Schützenhilfe ist allerdings, dass der Streitfall vom Deckungsumfang der Rechtsschutzversicherung erfasst ist.

Wer eine Rechtsschutzversicherung abschließen möchte, sollte sich zuerst die Unterschiede zwischen den verschiedenen Policenarten klar machen. Die Versicherungen bieten den Rechtsschutz in verschiedenen Portionen an. Die Policen sind grundsätzlich für spezielle Bedarfssituationen zugeschnitten und heißen entsprechend Verkehrsrechtsschutz, Privatrechtsschutz, Berufsrechtsschutz, Arbeitsrechtsschutz oder Eigentums- und Mietrechtsschutz. Auch die Kombination ist möglich. Der Versicherungsschutz gilt wahlweise für eine Einzelperson oder für die ganze Familie.

Nachdem der Verbraucher seinen Bedarf geklärt hat, muss er sich auf die Suche nach dem richtigen Anbieter machen. Einen schnellen Marktüberblick zur Rechtsschutzversicherung erhalten Verbraucher im Internet bei Finanzportalen wie www.versicherung.net und anderen Onlineportalen mit Vergleichsrechner für Versicherungen.

Vor der Unterschrift sollten sich die Verbraucher das Kleingedruckte gut durchlesen. Wer den Deckungsumfang seiner Rechtsschutzversicherung gut kennt, macht sich keine falsche Vorstellungen und weiß genau, in welchen Streitfällen er mit Flankenschutz seiner Rechtsschutzversicherung rechnen kann.

Der Deckungsumfang beim Verkehrsrechtsschutz

„Grob umrissen regelt der Verkehrsrechtsschutz rechtliche Auseinandersetzungen, in die der Fahrer eines eigenen oder fremden Fahrzeugs verwickelt werden kann“, erklärt Dr. Andrea Timmesfeld von der Roland Rechtsschutzversicherung. Wer kein eigenes Auto hat, aber oft mit fremden Fahrzeugen unterwegs ist, gibt sich mit der abgespeckten Variante zufrieden und wählt eine Police für den Fahrer-Rechtsschutz.

Mit dem Verkehrsrechtsschutz sind rechtliche Streitigkeiten rund um Auto und Straßenverkehr abgesichert. Dazu gehören zum Beispiel der rechtliche Ärger mit einem Unfallgegner oder der Streit mit einer Werkstatt nach einer Reparatur. Auch bei der Abwehr gegen einen ungerechtfertigten Bußgeldbescheid bietet der Verkehrsrechtsschutz Rückendeckung. Das gleiche gilt für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen, etwa die Forderung von Schmerzensgeld nach einem Unfall. Muss sich der Versicherte als Unfallschuldiger gegen eine Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung beim Verkehrsunfall verteidigen, kann er ebenfalls mit Beistand seiner Verkehrsrechtsschutzversicherung rechnen.

Damit nicht genug. Die Reklamation nach einer Autoreparatur ist genauso mitversichert wie der Streit mit dem Finanzamt um die falsch berechnete Kfz-Steuer. Oder der Verkehrsrechtsschutz begleitet den Versicherten auf dem Rechtsweg, wenn er um die Rückgabe seines Führerscheins kämpfen muss. Oder der Versicherte wehrt sich mit Hilfe seiner Versicherung für Verkehrsrechtsschutz dagegen, dass ihm die Polizei eine Geschwindigkeitsüberschreitung oder einen Parkverstoß vorwirft und ein Bußgeld aufbrummt.

Der Deckungsumfang beim Privatrechtsschutz und Berufsrechtsschutz

Der Privat- und Berufsrechtsschutz hilft Versicherten bei rechtlichen Auseinandersetzungen zu Hause und am Arbeitsplatz.

Der Privatrechtsschutz sichert in erster Linie private Vertragsstreitigkeiten ab. Das kann zum Beispiel die Auseinandersetzung mit einem Händler sein, der den kaputten Fernseher nicht zurücknehmen will, obwohl dieser schon bei der Lieferung defekt war. Oder der Verbraucher muss die Reklamation eines Möbelkaufs auf dem Rechtsweg durchboxen.

In anderen Fällen hilft der Privatrechtsschutz bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen, etwa wenn der Versicherte als Fußgänger in einen Fahrradunfall verwickelt wird und Schmerzensgeld verlangt. Verhält es sich anders herum und der Versicherte ist der radelnde Unfallfahrer, kann er ebenfalls mit dem Schutz seiner Privatrechtsschutzpolice rechnen. Denn diese enthält einen Straf-Rechtsschutz zur Verteidigung bei fahrlässig begangenen Straftaten.

Auch beim Rechtsstreit mit dem Finanzamt kann sich der Privatrechtsschutz bewähren. Beispiel: Mus sich der versicherte Steuerzahler vor dem Finanzgericht dagegen wehren, dass sein Finanzamt die Werbungskosten nicht anerkannt hat, trägt der Privatrechtsschutz das Prozesskostenrisiko.

Rückendeckung gibt es auch im Verwaltungsrecht. Der Verwaltungs-Rechtsschutz hilft Versicherten bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Behörden und staatlichen Institutionen. Das kann zum Beispiel die Klage am Verwaltungsgericht gegen die Schulnoten der eigenen Kinder sein.

Um berufliche Auseinandersetzungen kümmert sich der Berufsrechtsschutz. Dieser hält Arbeitnehmern zu Beispiel bei einer Kündigungsschutzklage zumindest in finanzieller Hinsicht den Rücken frei.

Im Versicherungsumfang von Privat- und Berufsrechtsschutz ist auch ein Sozialgerichts-Rechtsschutz enthalten. Dieser dient im schlimmsten Fall der Durchsetzung einer Berufsunfähigkeitsrente.

Die Top-Ten des Rechtsstreits mit Versicherungsschutz

Die Rechtsschutzversicherungen entscheiden täglich bei zahlreichen Schadensfällen, ob sie im konkreten Fall Flankenschutz gewähren oder nicht. Die Regulierungspraxis zeigt, wo die Rechtsschutzversicherung am häufigsten für Versicherte einspringt:

Platz 1: Schadenersatzansprüche aus Verkehrsunfällen: Hier geht es vor allem um die Schadensregulierung nach einem Unfall. Meist streitet der Rechtsschützling mit der KFZ-Haftpflichtversicherung oder Kaskoversicherung seines Unfallsgegners um Schuldfrage und Schadensregulierung.

Platz 2: Gewährleistungsansprüche aus KFZ- Kaufverträgen oder Reparaturverträgen: Der häufigste Streitfall in dieser Kategorie ist der Rechtsstreit mit einem Autoverkäufer wegen versteckter Mängel bei einem gekauften Auto.

Platz 3: Abwehr von arbeitsvertraglichen Kündigungen: In dieser Kategorie steht der Rechtsstreit um einen Aufhebungsvertrag im Mittelpunkt.

Platz 4: Mietstreitigkeiten: Der Rechtsstreit zwischen Mietern und Vermietern entzündet sich vor allem an Mietminderungsansprüchen der Mieter oder Räumungsklagen der Vermieter.

Platz 5: Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr: Hier springen Rechtsschutzversicherungen ihren Kunden vor allem bei, wenn sie sich gegen den Vorwurf der Fahrerflucht verteidigen müssen.

Platz 6: Nachbarrechtliche Streitigkeiten: Häufigster Grund für Rechtstreit ist die Lärmbelästigung durch Nachbarn.

Platz 7: Schadenersatzansprüche aufgrund ärztlicher Behandlungsfehler: In dieser Kategorie steht meist der Vorwurf von Patienten im Vordergrund, der Arzt habe die richtige Behandlung zu spät oder gar nicht erkannt.

Platz 8: Rückabwicklung von Immobilienkaufverträgen: Versteckte Mängel bei Immobilien sind in diese Segment am häufigsten der Zankapfel.

Platz 9: Schadenersatzansprüche aus Reiseverträgen: Diese Streitart hat ihren Platz in der Hitliste der Rechtsschutzleistung vor allem aufgrund von baulichen Mängeln am Hotel. Mit diesen Mängeln begründen Reisende gegenüber Reiseveranstaltern ihre Forderung nach Preisminderungen oder Rückerstattung des Reisepreises.

Platz 10: Vertragliche Streitigkeiten aus Internetleistungen: Hier geht es vor allem darum, dass sich Eltern auf dem Rechtsweg gegen teure Abo-Verträge wehren müssen, die ihre Kinder via Internet abgeschlossen haben – in vielen Fällen, ohne es zu merken.

Wo die Rechtsschutzversicherung grundsätzlich nicht leistet

Eine Rechtsschutzversicherung deckt nicht alle Rechtsstreitigkeiten. Dahinter steht das Prinzip der Versicherung schlechthin. Eine Versicherung funktioniert grundsätzlich als Versichertengemeinschaft, die bestimmte Lebensrisiken auf viele Schultern verteilt. Folglich sichern Versicherungen nur solche Risken ab, die zwar viele Mensche bedrohen, aber nicht jeden treffen. Sichere und planbare Ereignisse gehören nach dieser Logik nicht zum Deckungsumfang einer Versicherung. Das ist grundsätzlich auch bei der Rechtschutzversicherung so. Zusätzlich werden in der Versicherungspraxis unkalkulierbare Risiken ausgeklammert, etwa Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Terror, Nuklearschäden und ähnliches mehr.

Der reinen Lehre zum Trotz gehen Rechtsschutzversicherer beim Leistungsumfang mitunter doch etwas weiter. So bietet die Roland Rechtsschutzversicherung „auch bei Rechtsstreitigkeiten, die grundsätzlich nicht versichert werden können, zumindest eine rechtliche Beratung durch kompetente Partneranwälte“, erklärt Kommunikatikonschefin Andrea Timmesfeld. Ziel der Versicherung sei es, den „Kunden bei allen Rechtsangelegenheiten – wenn auch in unterschiedlicher Intensität – beiseite zu stehen“, wirbt Timmesfeld.

Zusatzinfo: Versicherungsvergleich via Internet

Wer sich für eine Rechtsschutzversicherung interessiert, wird im Internet fündig. In Finanzportalen wie www.versicherung.net oder anderen Onlineportalen gewinnen Verbraucher am schnellsten einen Überblick über die Angebote verschiedener Policenanbieter. Das trifft nicht nur auf die Rechtsschutzversicherung zu. Den Versicherungsvergleich via Internet gibt es auch für andere Versicherungsarten, etwa für die Kfz-Versicherung.

An der Kfz-Haftpflichtversicherung kommt kein Autofahrer vorbei, der ein Fahrzeug zum Straßenverkehr zulassen möchte. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist insofern eine Pflichtversicherung. Sie deckt Personenschäden, Sachschäden an Fahrzeugen und Objekten sowie Schmerzensgeld und Vermögensschäden der Unfallopfer ab.

Für die Schäden am Fahrzeug des Unfallschuldigen kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht auf. Hier hilft allenfalls eine Vollkaskoversicherung. Bei der Teilkasko ist der Versicherungsumfang eingeschränkt. Er umfasst immerhin Schäden wegen Brand, Diebstahl, Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung. Auch Schäden nach einem Zusammenstoß mit Haarwild oder so genannte Schmorschäden und Marderbisse sind Sache der Teilkasko. Wer sein Auto auch gegen Vandalismus versichern möchte, muss zur Vollkaskoversicherung greifen.