Versicherung für Umzug sichern

Umzugsdecken: Speditionen haften beim Umzug nur begrenzt für Schäden / Foto: © R. v. Schönfels
Umzugsdecken: Speditionen haften beim Umzug nur begrenzt für Schäden / Foto: © R. v. Schönfels

Wer seinen Wohnort wechselt, sollte früzeitig seine Versicherungen über den geplanten Umzug informieren. „Nur so wird beispielsweise aus der Hausratversicherung ein Schutz für die alte wie für die neue Wohnung“, erklärt Lilo Blunck, Vorstandsvorsitzende des Bundes der Versicherten (BdV). Der BdV erklärt, auf was Versicherte beim Umzug besonders achten müssen.

Die meisten Menschen teilen ihre neue Adresse erst nach dem Umzug mit. Bei Versicherungen ist das mitunter zu spät. Vor allem bei der Hausratversicherung kommt es darauf an, dem Versicherer bereits vor dem Umzug mitzuteilen, wohin die Reise geht. Nur so gilt der Versicherungsschutz zwei Monate lang für die alte und für die neue Wohnung. Danach geht der Versicherungsschutz endgültig auf die neue Adresse über.

Mit dem Einzug müssen die Kunden der Versicherung außerdem die neue Wohnfläche oder den geänderten Hausratwert übermitteln. Ein Tipp vom BdV: Falls der Prämiensatz durch den Umzug in eine höhere Tarifzone steigt, hat der Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht und kann sich nach einem günstigeren Vertrag umschauen.

„Auch zu allen anderen Versicherungen sollten die Umzügler vor dem Termin Kontakt aufnehmen“, rät Lilo Blunck. Neben der neuen Anschrift ist auch eine neue Bankverbindung wichtig, falls der Versicherte diese mit dem Umzug ebenfalls wechselt. Wer der Versicherung seine neue Bankverbindung nicht mitteilt, riskiert seinen Versicherungsschutz durch Zahlungsverzug.

Die Privathaftpflichtversicherung wird am Tag des Umzugs besonders interessant: Beschädigt der Ausziehende zum Beispiel die Türen oder ein Waschbecken, zahlt der eigene Versicherer, sofern „Mietsachen“ laut Vertrag mit versichert sind. Die Haftpflichtversicherung eines Helfers leistet dagegen nicht, wenn dieser versehentlich den Fernseher des Umziehenden auf den Boden wirft. Die Ausnahme: Handelt der private Helfer grob fahrlässig, zahlt die Haftpflichtversicherung doch. das geliche gilt natürlich, wen der Versicherungsschutz auch Gefälligkeitshandlungen umfasst. Lilo Blunck: „Nur wenn die Helfer einem anderen als dem Umziehenden Schaden zufügen, springt deren Privathaftpflicht ein.“

Was Umzügler außerdem wissen sollten: Speditionen haften bei Beschädigung lediglich begrenzt bis zu einer bestimmten Schadenshöhe pro Kubikmeter Laderaum. „Das kann im schlimmsten Fall dazu führen, dass der Schaden nicht in voller Höhe beglichen wird. Allerdings ist das nicht die Regel“, sagt Lilo Blunck.

Wer seinen Umzug auf eigene Faust mit einem geliehenen Transporter abwickelt, hat unterwegs keinen Versicherungsschutz für seine Ladung. Es sei denn das Fahrzeug brennt ab. In diesem Fall zahlt die Hausratversicherung doch. Das gleiche gilt, wenn der Umzügler an Leib und Leben bedroht und ausgeraubt wird.