Die Frankfurter Tabelle besteht aus vier Teilbereichen. Je nachdem, von welchem Reisemangel Sie betroffen sind, finden Sie hier die passenden Informationen. Unter den einzelnen Teilen der Frankfurter Tabelle erhalten Sie außerdem wichtige Hinweise, was Sie bei der Berechnung eines Reisemangels sonst noch beachten müssen:

Reisemangel beim Transport zur Frankfurter Tabelle – Teil I
Reisemangel an der Unterkunft zur Frankfurter Tabelle – Teil II
Reisemangel bei der Verpflegung zur Frankfurter Tabelle – Teil III
Reisemangel beim Freizeitangebot zur Frankfurter Tabelle – Teil IV
Welchen Reisemangel Sie an der gebuchten Unterkunft festgestellt haben Minderung in Prozent
Reisemangel am Hotel oder seiner Lage Preisminderung
Anderes Hotel als gebucht 10 bis 25 %
Andere Entfernung zum Strand 5 bis 15 %
Andere Art der Unterbringung am gebuchten Ort (etwa Hotel statt Bungalow) 5 bis 10 %
Reisemangel an der Zimmerbelegung oder am Hotelzimmer Preisminderung
Doppelzimmer statt Einzelzimmer 20 %
Dreibettzimmer statt Einzelzimmer 25 %
Dreibettzimmer statt Doppelzimmer 20 bis 25 %
Vierbettzimmer statt Doppelzimmer 20 bis 30 %
Zu kleine Zimmer 5 bis 10 %
Kein Balkon trotz Zusage 5 bis 10 %
Kein Zimmer mit Meeresblick trotz Zusage 5 bis 10 %
Reisemangel an der Ausstattung des Hotelzimmers Preisminderung
Kein eigenes Bad und WC 15 bis 25 %
Kein eigenes WC 15 %
Keine eigene Dusche trotz Buchung 10 %
Keine Klimaanlage 10 bis 20 %
Radio und TV fehlen trotz Zusage 5 %
Zimmer hat zu wenige Möbel 5 bis 15 %
Reisemangel am Zustand des Hotelzimmers Preisminderung
Schlechter Zustand, Zimmer weist Schäden wie Risse oder Feuchtigkeit auf 10 bis 50 %
Ungeziefer 10 bis 50 %
Ausfälle im Hotel während des Urlaubs Preisminderung
Ausfall der Toilette 15 %
Ausfall von Bad oder Warmwasserboiler 15 %
Ausfall des Wassers 10 %
Stromausfall oder Gasausfall 10 bis 20 %
Ausfall der Klimaanlage (je nach Jahreszeit) 10 bis 20 %
Ausfall des Fahrstuhls (je nach Etage) 5 bis 10 %
Reisemangel beim Service Preisminderung
Zimmerservice versagt komplett 25 %
Schlechte Reinigung der Zimmer 10 bis 20 %
Bettzeug und Handtücher werden zu selten gewechselt 5 bis 10 %
Kureinrichtungen wie Thermalbad oder Massagen fehlen trotz Zusage 20 bis 40 %
Belästigungen als Reisemangel Preisminderung
Lärmbelästigung am Tag 5 bis 25 %
Lärmbelästigung in der Nacht 10 bis 40 %
Geruchsbelästigung 5 bis 15 %

Wie Reisende ihr Recht auf Minderung bei einem Reisemangel berechnen können, ist nicht allgemeingültig geregelt. Die Frankfurter Tabelle bietet unverbindliche Richtwerte. Die Prozentangaben müssen außerdem noch interpretiert werden. Dabei gelten die folgenden Regeln:

  • Reisende müssen geringfügige Beeinträchtigungen klaglos hinnehmen
  • Die Höhe des Erstattungssatzes hängt vom Ausmaß der Beeinträchtigung ab
  • Die Intensität der Beeinträchtigung hängt in aller Regel nicht von Alter, Geschlecht oder Überempfindlichkeit des einzelnen Reisenden ab
  • Der Erstattungssatz bezieht sich in der Regel auf den Gesamtpreis der Reise also inklusive der Transportkosten
  • Tritt ein Reisemangel nur an einzelnen Tagen auf, betrifft die Minderung auch nur den entsprechenden Anteil des Gesamtpreises (Tage mit Reisemangel x Gesamtpreis / Urlaubstage gesamt)
  • Bei mehreren Reisemängeln addieren sich die Prozentsätze