Alte Schikanen zählen mit

Mobbing: Schikanöses Verhalten von Vorgesetzten / Quelle: Fotolia
Mobbing: Schikanöses Verhalten von Vorgesetzten / Quelle: Fotolia

Opfer von Mobbing können sich vor Gericht wehren. Unterlässt es der Arbeitgeber, die Rädelsführer zu stoppen, muss er dem Leidtragenden Schmerzensgeld zahlen. Die Voraussetzung: Die Beleidigungen und Schikanen sind noch nicht verjährt. Genau an dieser Stelle sollten die Betroffenen von Mobbing einen Blick in ihren Tarifvertrag werfen.

Im Tarifvertrag ist für die meisten Branchen eine besondere Verjährungsfrist für Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis vereinbart. Für die Opfer von Mobbing heißt das: Lassen Sie sich nicht alle Zeit der Welt. Sonst ist es zu spät für eine Entschädigung. Das Bundesarbeitsgericht hat die Situation immerhin zu Gunsten der Opfer von Mobbing entschärft.

Hintergrund: Fast alle Tarifverträge enthalten Klauseln, die eine schnelle Verjährung von Ansprüchen aus dem Arbeitsleben vorsehen. Dazu gehören auch Ansprüche gegen den Arbeitgeber aufgrund von Mobbing. Diese Klauseln der Tarifverträge gelten automatisch für jedes Arbeitsverhältnis, das sich auf den Tarifvertrag bezieht. Die Fristen sind je nach Branche unterschiedlich und betragen meist wenige Monate bis zu einem halben Jahr.

Bleibt die Frage, ab wann die Stoppuhr läuft. Eine für Arbeitnehmer günstige Antwort hat das Bundesarbeitsgericht mit dem Urteil 8 AZR 709/06 gegeben: „In Mobbing-Fällen beginnt die Ausschlussfrist wegen der systematischen, sich aus mehreren einzelnen Handlungen zusammensetzenden Verletzungshandlung regelmäßig erst mit der zeitlich letzten Mobbing-Handlung.“ Damit ist klar, dass die Richter im Fall von Mobbing nur prüfen, ob die jeweils letzte Schikane noch innerhalb der arbeitsvertraglichen Ausschlussfrist liegt. Ist das der Fall, zählen auch alle älteren Taten der Peiniger zum gleichen Fall von Mobbing.

Das Urteil von 2007 läutet in der Rechtsprechung zum Mobbing eine neue Ära ein. Vor dem Urteil wurde jede einzelne Tat an der Ausschlussfrist gemessen. Die Folge: Was außerhalb der Frist lag, zählte vor Gericht nicht mit. Den Mobbing-Opfern wurde das nicht gerecht. Denn Mobbing ist die systematische Verkettung von Schikanen und Sticheleien über lange Zeit. Dieser Typologie können die Arbeitsgerichte dank des Urteils vom Bundesarbeitsgericht in Zukunft besser entsprechen.